2003 wurde durch den Berliner Senat der „Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP-Verkehr)“ als Handlungskonzept und Grundlage für die strategische Orientierung der Verkehrspolitik beschlossen. Die Teilstrategie „Förderung des Umweltverbundes“ enthält das Ziel, die Potenziale zur Steigerung des nicht motorisierten Verkehrs aufzugreifen und auch die Bedingungen für den Fußverkehr aktiv zu verbessern. Als Planungsziel wurde die „Weiterentwicklung der Konzeption für ein fußgängerfreundliches Berlin, einschließlich der Benennung der prioritären Orte und Maßnahmen“ formuliert. Die in den Jahren 2009/2010 durch einen Beirat „Berlin zu Fuß“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erarbeitete „Fußverkehrsstrategie für Berlin“ wurde Mitte 2011 vom Berliner Senat beschlossen.(1) In der Koalitionsvereinbarung für die Legislaturperiode 2016 – 2021 wurde festgeschrieben: „Die Koalition wird die Fußgänger*innen-Strategie konsequent umsetzen und weiterentwickeln…“. .(4) Eine Flaniermeile in Berlin (vgl. Konzept) würde mehrere Modellvorhaben und Zielvorhaben verbinden und könnte damit ein Projekt mit Synergie-Effekten für die gesamte Fußverkehrsstrategie werden:
In der Koalitionsvereinbarung wurde gar ein noch fußgängerfreundlicherer Ansatz zur Entwicklung der Straße Unter den Linden formuliert: „Das Umfeld des Humboldtforums wird verkehrsberuhigt und der Straßenraum bis zum Brandenburger Tor fußgängerfreundlich umgestaltet. Dabei wird der motorisierte Individualverkehr unterbunden zugunsten des Umweltverbundes.“(5)
Eine der zentralen Aussagen sollte auch auf die Straße Unter den Linden bezogen werden: „Die flächendeckende Verfügbarkeit von zusammenhängenden, direkten, komfortablen und attraktiven Verbindungen bietet einen starken Anreiz, Wege im Alltag und in der Freizeit zurückzulegen.“(4.2.1)
Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, den Straßenzug als eines der möglichen Modellprojekte für Fußverkehrs-Routen (Modellprojekt Nr. 2) in die engere Auswahl aufzunehmen: „Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird drei Pilotvorhaben für unterschiedlich strukturierte Teilräume initiieren, um dort beispielhaft sichere und komfortable Netze bzw. Routen zu entwickeln, die von den Bezirken mit Unterstützung der Hauptverwaltung abschnittsweise umgesetzt werden sollen.“(4.2.2)
Es sollte geprüft werden, ob der Straßenzug zwischen dem Brandenburger Tor und der Schlossbrücke auch als eines der Modellprojekte für Begegnungszonen (Modellprojekt Nr. 5) infrage kommt. Im Abschnitt „Touristische Wege und Ziele“ (4.3.3) der Fußverkehrsstrategie wurde dazu formuliert: „Tourismus ist ein zunehmend wichtiger Wirtschaftsfaktor für Berlin. Besonders im Kern der Innenstadt mit seinen touristischen Attraktionen und in … Geschäftsstraßen stellen Touristen und Tagesbesucher einen erheblichen Anteil des Fußgängeraufkommens. Daraus ergeben sich insbesondere hinsichtlich der Eignung der Fußverkehrsinfrastruktur für das entspannte Flanieren und den Aufenthalt sowie der Erleichterung der Orientierung im Stadtraum besondere Anforderungen, die im Rahmen der Fußverkehrsstrategie zu berücksichtigen sind.
Zudem wird auf die Bedeutung der Straße Unter den Linden auch als Einkaufsstraße hingewiesen. In Abschnitt „Fußgängerfreundliche Zentren und Einzelhandelsstandorte“(4.3.2) wurde dazu formuliert: „Die Funktionsfähigkeit und der Erfolg der städtischen Zentren und Einkaufsstraßen hängen von der fußgängerfreundlichen Ausgestaltung ihres städtischen Umfeldes und der Attraktivität der Wegeverbindungen dorthin ab. … Nicht zuletzt sind die meisten Touristen, die auch zum Einzelhandelsumsatz beitragen, in Berlin zu Fuß unterwegs. Die Bedeutung der Fußgänger als Kunden wird vom Einzelhandel teilweise noch unterschätzt.
Die Straße Unter den Linden ist nicht nur als Einkaufsstraße und aus kulturhistorischen und touristischen Gründen als Flaniermeile von höchster Bedeutung, sondern auch im Zusammenhang mit dem Modellprojekt „Geh-sundheitspfad“ (Modellprojekt Nr. 9). Die konzipierte Route „10.000 Schritte in der Stadt“ soll die Straße Unter den Linden in voller Länge einbinden. Im Abschnitt „Gehen als Prävention und Therapie“(4.8.3) werden die Gesundheit und das Wohlbefinden als eines der zentralen Anliegen der Fußverkehrsstrategie formuliert: „Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Bedeutung regelmäßiger körperlicher Aktivität für Wohlbefinden, Gesunderhaltung und Mobilitätssicherung bis ins hohe Alter bieten einen guten Ansatzpunkt für eine Öffentlichkeitsarbeit zum Fußverkehr, die mit den Faktoren Gesundheit, Lebensqualität und Fitness auch das Eigeninteresse der Menschen anspricht. …
Aufgrund der breiten Fahrbahnen, gekoppelt mit dem Wunsch, die Mittel-Promenade verstärkt in die Nutzung für den Fußverkehr einzubeziehen, sind in der Straße Unter den Linden „Bedarfsgerechte Querungsanlagen“ (4.2.4) eine der zentralen Fragestellungen. Hierzu ist ausgeführt: „Fußgängerinnen und Fußgänger benötigen ausreichend häufige, bedarfsgerechte, kurze und sichere Querungsmöglichkeiten über die Fahrbahnen des Kfz-Verkehrs. Geschäftsstraßen mit einem beidseitig dichten Besatz von Ladengeschäften und anderen publikumsintensiven Nutzungen sollen auf gesamter Länge in kurzen Abständen sicher überquert werden können.“ Gerade die hohe Anzahl von Fußgängerquerungen würde eine spannende Analyse in Form eines Fußverkehrs-Audits ergeben.(2) Die in der Fußverkehrsstrategie als Modellvorhaben 3 (5.1.2) verankerte „Erarbeitung eines Leitfadens für Schwachstellenanalysen (Fußverkehrs-Audits) zur Sicherung einheitlicher Qualitätsstandards und einer einheitlichen Erhebungsmethode“ (vgl. http://fussverkehrs-audit.de/berlin) sieht auch
In diesem Zusammenhang sind auch die Querungsanlagen mit Ampeln von Bedeutung. Es ist zu prüfen, ob sich die Straße Unter den Linden für ein Pilotprojekt (Modellvorhaben Nr. 4) für „eine fußverkehrsfreundliche Steuerung von Lichtsignalanlagen“ eignet. Die Straße wird hiermit vorgeschlagen für
Dabei sollten nicht nur die Ergebnisse von Fußverkehrs-Audits berücksichtigt werden, sondern sehr intensiv auch die seit Jahrzehnten bekannten „elf latenten Gefahren für Fußgänger an Lichtsignalanlagen“ einbezogen werden.(3)
Und nicht zuletzt sei auf die Beleuchtung hingewiesen, die in der Fußgängerstrategie der Rubrik „Soziale Sicherheit“ zugeordnet wurde.
Da diese Aussage auch auf die Räume in Querungsbereichen zutrifft und damit verkehrsicherheitsrelevant wird, kann auch hinsichtlich der Ausleuchtung aus dem Abschnitt „Verkehrssicherheit – Vision Zero“ hinzugefügt werden:
„Im Rahmen von Fußverkehrsaudits […] sind Gefahrenpunkte im vorhandenen Fußverkehrsnetz – auch unabhängig vom Unfallaufkommen – zu identifizieren und geeignete Maßnahmenvorschläge zu entwickeln.“ (4.5.1)