Die Straße Unter den Linden hat eine herausragende touristische Bedeutung wie keine andere Straße in dieser Stadt.

2003 wurde durch den Berliner Senat der „Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP-Verkehr)“ als Handlungskonzept und Grundlage für die strategische Orientierung der Verkehrspolitik beschlossen. Die Teilstrategie „Förderung des Umweltverbundes“ enthält das Ziel, die Potenziale zur Steigerung des nicht motorisierten Verkehrs aufzugreifen und auch die Bedingungen für den Fußverkehr aktiv zu verbessern. Als Planungsziel wurde die „Weiterentwicklung der Konzeption für ein fußgängerfreundliches Berlin, einschließlich der Benennung der prioritären Orte und Maßnahmen“ formuliert. Die in den Jahren 2009/2010 durch einen Beirat „Berlin zu Fuß“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erarbeitete „Fußverkehrsstrategie für Berlin“ wurde Mitte 2011 vom Berliner Senat beschlossen.(1) In der Koalitionsvereinbarung für die Legislaturperiode 2016 – 2021 wurde festgeschrieben: „Die Koalition wird die Fußgänger*innen-Strategie konsequent umsetzen und weiterentwickeln…“. .(4) Eine Flaniermeile in Berlin (vgl. Konzept) würde mehrere Modellvorhaben und Zielvorhaben verbinden und könnte damit ein Projekt mit Synergie-Effekten für die gesamte Fußverkehrsstrategie werden:

In der Koalitionsvereinbarung wurde gar ein noch fußgängerfreundlicherer Ansatz zur Entwicklung der Straße Unter den Linden formuliert: „Das Umfeld des Humboldtforums wird verkehrsberuhigt und der Straßenraum bis zum Brandenburger Tor fußgängerfreundlich umgestaltet. Dabei wird der motorisierte Individualverkehr unterbunden zugunsten des Umweltverbundes.“(5)

Attraktive Wegenetze

Eine der zentralen Aussagen sollte auch auf die Straße Unter den Linden bezogen werden: „Die flächendeckende Verfügbarkeit von zusammenhängenden, direkten, komfortablen und attraktiven Verbindungen bietet einen starken Anreiz, Wege im Alltag und in der Freizeit zurückzulegen.“(4.2.1)

Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, den Straßenzug als eines der möglichen Modellprojekte für Fußverkehrs-Routen (Modellprojekt Nr. 2) in die engere Auswahl aufzunehmen: „Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird drei Pilotvorhaben für unterschiedlich strukturierte Teilräume initiieren, um dort beispielhaft sichere und komfortable Netze bzw. Routen zu entwickeln, die von den Bezirken mit Unterstützung der Hauptverwaltung abschnittsweise umgesetzt werden sollen.“(4.2.2)

Begegnungszonen + touristische Promenaden im Innenstadtbereich

Es sollte geprüft werden, ob der Straßenzug zwischen dem Brandenburger Tor und der Schlossbrücke auch als eines der Modellprojekte für Begegnungszonen (Modellprojekt Nr. 5) infrage kommt. Im Abschnitt „Touristische Wege und Ziele“ (4.3.3) der Fußverkehrsstrategie wurde dazu formuliert: „Tourismus ist ein zunehmend wichtiger Wirtschaftsfaktor für Berlin. Besonders im Kern der Innenstadt mit seinen touristischen Attraktionen und in … Geschäftsstraßen stellen Touristen und Tagesbesucher einen erheblichen Anteil des Fußgängeraufkommens. Daraus ergeben sich insbesondere hinsichtlich der Eignung der Fußverkehrsinfrastruktur für das entspannte Flanieren und den Aufenthalt sowie der Erleichterung der Orientierung im Stadtraum besondere Anforderungen, die im Rahmen der Fußverkehrsstrategie zu berücksichtigen sind.

  • Mindestens eines der Pilotvorhaben im Modellprojekt „Begegnungszonen“ wird in einem Stadtraum mit herausgehobener touristischer Bedeutung angesiedelt. (s. Kap. 4.3.2, Modellprojekt Nr. 5)
  • Das Angebot an thematischen touristischen Promenaden im Innenstadtbereich wird von Akteuren der Tourismuswirtschaft aktualisiert, ergänzt und im Internet sowie in Form von Routenfaltblättern und Audio-Führern publiziert. Dabei wird auch geprüft, ob im Zusammenhang mit diesen Routen Aufwertungsmaßnahmen erforderlich sind, die eine besondere Priorität erhalten sollen.“

Zudem wird auf die Bedeutung der Straße Unter den Linden auch als Einkaufsstraße hingewiesen. In Abschnitt „Fußgängerfreundliche Zentren und Einzelhandelsstandorte“(4.3.2) wurde dazu formuliert: „Die Funktionsfähigkeit und der Erfolg der städtischen Zentren und Einkaufsstraßen hängen von der fußgängerfreundlichen Ausgestaltung ihres städtischen Umfeldes und der Attraktivität der Wegeverbindungen dorthin ab. … Nicht zuletzt sind die meisten Touristen, die auch zum Einzelhandelsumsatz beitragen, in Berlin zu Fuß unterwegs. Die Bedeutung der Fußgänger als Kunden wird vom Einzelhandel teilweise noch unterschätzt.

  • Die Bezirke und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung werden die Belange des Fußverkehrs in ihren Plänen und Konzepten zur Einzelhandels- und Zentrenentwicklung mit Priorität berücksichtigen. Dazu gehört … die fußgängerfreundliche Gestaltung und Zugänglichkeit bestehender Zentren ….
  • Bei allen Maßnahmen in den öffentlichen Straßenräumen der … Einkaufsstraßen wird geprüft, wie die Fußgänger-Erreichbarkeit und die Umfeldqualität verbessert werden kann, z.B. durch Begrünung, Verlagerung oder Neuordnung von Parkständen und Fahrradabstellanlagen, Einschränkung von Sondernutzungen oder Ergänzung bzw. Beseitigung von Straßenmöblierung. …“

Geh-sundheitspfad

Die Straße Unter den Linden ist nicht nur als Einkaufsstraße und aus kulturhistorischen und touristischen Gründen als Flaniermeile von höchster Bedeutung, sondern auch im Zusammenhang mit dem Modellprojekt „Geh-sundheitspfad“ (Modellprojekt Nr. 9). Die konzipierte Route „10.000 Schritte in der Stadt“ soll die Straße Unter den Linden in voller Länge einbinden. Im Abschnitt „Gehen als Prävention und Therapie“(4.8.3) werden die Gesundheit und das Wohlbefinden als eines der zentralen Anliegen der Fußverkehrsstrategie formuliert: „Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Bedeutung regelmäßiger körperlicher Aktivität für Wohlbefinden, Gesunderhaltung und Mobilitätssicherung bis ins hohe Alter bieten einen guten Ansatzpunkt für eine Öffentlichkeitsarbeit zum Fußverkehr, die mit den Faktoren Gesundheit, Lebensqualität und Fitness auch das Eigeninteresse der Menschen anspricht. …

  • Der Senat unterstützt das Projekt des Fachverbandes FUSS e.V. und der Charité Ambulanz für Prävention und Integrative Medizin (CHAMP) zur Einrichtung eines „Geh-sundheitspfades“. …“ (siehe www.geh-sundheitspfad-berlin.de)

Fußverkehrs-Audits

Aufgrund der breiten Fahrbahnen, gekoppelt mit dem Wunsch, die Mittel-Promenade verstärkt in die Nutzung für den Fußverkehr einzubeziehen, sind in der Straße Unter den Linden „Bedarfsgerechte Querungsanlagen“ (4.2.4) eine der zentralen Fragestellungen. Hierzu ist ausgeführt: „Fußgängerinnen und Fußgänger benötigen ausreichend häufige, bedarfsgerechte, kurze und sichere Querungsmöglichkeiten über die Fahrbahnen des Kfz-Verkehrs. Geschäftsstraßen mit einem beidseitig dichten Besatz von Ladengeschäften und anderen publikumsintensiven Nutzungen sollen auf gesamter Länge in kurzen Abständen sicher überquert werden können.“ Gerade die hohe Anzahl von Fußgängerquerungen würde eine spannende Analyse in Form eines Fußverkehrs-Audits ergeben.(2) Die in der Fußverkehrsstrategie als Modellvorhaben 3 (5.1.2) verankerte „Erarbeitung eines Leitfadens für Schwachstellenanalysen (Fußverkehrs-Audits) zur Sicherung einheitlicher Qualitätsstandards und einer einheitlichen Erhebungsmethode“ (vgl. http://fussverkehrs-audit.de/berlin) sieht auch

  • einen „Test des Instruments in einem Beispielraum“ vor, in den durchaus auch die Straße Unter den Linden einzubeziehen wäre.

Fußverkehrsfreundlichere Lichtsignalanlagen

In diesem Zusammenhang sind auch die Querungsanlagen mit Ampeln von Bedeutung. Es ist zu prüfen, ob sich die Straße Unter den Linden für ein Pilotprojekt (Modellvorhaben Nr. 4) für „eine fußverkehrsfreundliche Steuerung von Lichtsignalanlagen“ eignet. Die Straße wird hiermit vorgeschlagen für

  • „die Umsetzung von drei Pilotvorhaben [… an Lichtsignalanlagen], mit den Zielen der Erhöhung der Sicherheit, Komfort und Klarheit sowie Beschleunigung des Fußverkehrs [… und der] Berücksichtigung von (für Berlin) innovativen Lösungen.“ (5.1.2)

Dabei sollten nicht nur die Ergebnisse von Fußverkehrs-Audits berücksichtigt werden, sondern sehr intensiv auch die seit Jahrzehnten bekannten „elf latenten Gefahren für Fußgänger an Lichtsignalanlagen“ einbezogen werden.(3)

Angemessene Beleuchtung

Prachtstraßenbeleuchtung für die abgestellten Fahrzeuge, nicht aber für die Gehwege.

Und nicht zuletzt sei auf die Beleuchtung hingewiesen, die in der Fußgängerstrategie der Rubrik „Soziale Sicherheit“ zugeordnet wurde.

  • „Bei neuen Beleuchtungsprojekten und bei der Erneuerung vorhandener Leuchten ist sicherzustellen, dass die Fußverkehrsräume angemessen ausgeleuchtet werden. (4.5.2.)

Da diese Aussage auch auf die Räume in Querungsbereichen zutrifft und damit verkehrsicherheitsrelevant wird, kann auch hinsichtlich der Ausleuchtung aus dem Abschnitt „Verkehrssicherheit – Vision Zero“ hinzugefügt werden:
„Im Rahmen von Fußverkehrsaudits […] sind Gefahrenpunkte im vorhandenen Fußverkehrsnetz – auch unabhängig vom Unfallaufkommen – zu identifizieren und geeignete Maßnahmenvorschläge zu entwickeln.“ (4.5.1)

Quellen:

  1. Fußverkehrsstrategie für Berlin, Der Senat von Berlin – Stadt VII B 1 – Vorlage zur Beschlussfassung, 19. Juli 2011, alle in Klammern angegebenen Hinweise kennzeichnen den Wortlaut der beschlossenen Fassung.
  2. Es gibt keine andere deutsche Stadt, in der so umfangreiche Fußverkehrs-Audits durchgeführt wurden. Leider war die Straße Unter den Linden nicht einbezogen, da sie erstaunlicherweise nicht zum Wegenetz der 20 grünen Hauptwege® gehört.
  3. Retzkow, H.-G., Häckelmann, P.: Unfälle mit Fußgängern an Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen unter besonderer Berücksichtigung der Art der Signalsteuerung, BASt (Hrsg.), Darmstadt 1976
  4. Koalitionsvereinbarung zwischen Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und DIE LINKE Landesverband Berlin und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Landesverband Berlin für die Legislaturperiode 2016-2021: Berlin gemeinsam gestalten. Solidarisch. Nachhaltig. Weltoffen, 16. November 2016, Abschnitt „Sauber, bequem und sicher durch die Stadt – Mobilitätswende einleiten und Umweltverbund stärken“, Punkt „Fußverkehr komfortabler und sicherer gestalten“, Seite 37, Zeilen 92+93
  5. Koalitionsvereinbarung 2016, a.a.O., Abschnitt „Stadtentwicklung in Berlin – intelligent, nachhaltig und partizipativ“, Punkt „Besondere Orte Berlins attraktiv weiterentwickeln“, Seite 31, Zeilen 229-231